Satzung

§ 1a

Sinn und Zweck des Beigefreiten-Klubs ist der Zusammenschluss einer Unterdrückten männlichen Schoninger Minderheit, um im Kreise Gleichgesinnter den Problemen des alltäglichen Leidensweges

„Er hat NICHTS“

„Er kann NICHTS“

„Er ist NICHTS“

„Daraus wird NICHTS“

habhaft zu werden und sie ggf. mit Unterstützung eines Krisenstabes umgehend zu beseitigen

§ 1b

Der offizielle Klubname lautet: Beigefreiten-Klub von 1977 Schoningen

§ 1c

Der Klub wurde am 12. April 1977 gegründet

§ 1d

Der Klub ist berechtigt, Zweigniederlassungen gleicher Art im In- und Ausland zu gründen, zu eröffnen und zu unterhalten.

§ 1e

Das haftende Stammkapital beträgt: 4 x NICHTS

§ 2a

Ein Beigefreiter ist ein nicht gebürtiger Schoninger, der in das schwiegerelterliche Haus bzw. das Haus seiner Regentin einheiratet.

§ 2b

Ein Eingehuckter ist ein Schoninger, der in das schwiegerelterliche Haus bzw. das Haus seiner Regentin einhuckt.

§ 2c

Beigefreite und Eingehuckte sind innerhalb des Klubs gleichberechtigt.

§ 3

Das Beigefreiten-Eingehucktendasein beginnt mit Einheirat in das schwiegerelterliche Haus bzw. Haus seiner Regentin. Ab dem Eheversprechen o. ä. können Mitglieder als Beigefreite in Ausbildung aufgenommen werden.

§ 4

Neue Mitglieder werden nur aufgenommen, wenn sie die unter §2 – ggf. in Verbindung mit §3 – genannten Bedingungen erfüllen, und unter dem Vereinsbanner ihren Eid ablegen, dem Beigefreiten-Klub immer treu zu dienen. Zum Zeichen der Aufnahme erfolgt anschließend der Ritterschlag zum Beigefreiten mit dem gewohnten Mangel-Nudelholz

§ 5

Die Aufnahme weiblicher Mitglieder wird generell ausgeschlossen.

§ 6

Die Aufnahme fördender und Ehrenmitglieder ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung zulässig.

§ 7

Der Klub wird durch das Präsidium vertreten, dass sich aus Präsident, Problemwart, Schrift und Presseführer und Geschäftsführer zusammengesetzt.

§ 8

Das Präsidium wird jeweils mit Mehrheitsbeschluss auf zwei Jahre gewählt.

§ 9

Der Klub unterhält ein Büro in Schoningen, Am Pampelhans. Sprechzeiten des Problemwartes sind von Montag bis Sonntag rund um die Uhr. In Notfällen erfolgen auch Hausbesuche.

§ 10

Klublokal ist die Gaststätte von Wilhelm Meyer-Bertram jun. in Schoningen, Landstraße 13.

§ 11

Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September eines jeden Jahres.

§ 12a

Der nach § 218 Ehegattenverordnung steuerlich nicht abzugsfähige Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 36€ pro Jahr. Die Beigefreiten werden angehalten, diesen Obolus von ihrem zugeteilten Taschengeld abzuzweigen und spätestens bei der jährlichen Jahreshauptversammlung abgezählt bereitzuhalten.

§ 12b

Es ist sicherzustellen, dass das im Geschäftsjahr angehäufte Klubkapital „promillehaltig angelegt“ bzw. magenfreundlichen Verwendungszwecken“ zugeführt wird.

§ 13

Ein Klubaustritt kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch mündliche Information an eines der Präsidiumsmitglieder erfolgen